Läuse im Kindergarten

Der richtige Umgang mit Läusen in der Kita & Co.

Geschätzte Lesedauer: 2:00 Min.

Wird ein Lausbefall entdeckt, ist die Aufregung der Eltern oft groß. Läuse im Kindergarten sind keine Seltenheit, denn diese bilden perfekte Voraussetzungen für eine rasche Übertragung der lästigen Parasiten. Welche Pflichten auf Eltern und Erzieher bei Läusen in der Kita zukommen, lesen Sie hier.

Wie häufig gab es im Kindergarten Ihres Kindes schon einen Läusebefall?

Wie hängen Kopfläuse & Kindergarten zusammen?

Läuse im Kindergarten

Da an diesen Orten viele Kinder aufeinandertreffen, sind Kindergärten oder Tagespflegestätten ein häufiger Übertragungsort für Läuse. Kinder sind sich in ihrem Alltag außerdem viel näher als Erwachsene, denn sie suchen öfter Körperkontakt. Auch deshalb sind Kinder, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, häufig von akutem Läusebefall betroffen. Dieser muss in jedem Fall behandelt werden.

Läuse in der Kita: Darauf kommt's an

Pflichten der Eltern

Sie entdecken auf dem Kopf Ihres Kindes Läuse. Kindergärten oder Kitas sind nun auf Ihre Mithilfe angewiesen. Es gilt also, erst einmal Ruhe zu bewahren. Kopfläuse sind ungefährlich und lassen sich heutzutage schnell, zuverlässig und auf schonende Weise entfernen. Wichtig sind eine zügige Behandlung sowie die Kontrolle der unmittelbaren Kontaktpersonen. So verhindern Sie eine Verbreitung der Läuse.

Kindergartengruppe

Kindergärten oder Kitas sowie andere Gemeinschaftseinrichtungen, die ihr Kind besucht, sollten schnellstmöglich über den Lausbefall informiert werden. Eltern und Erziehungsberechtigte sind gemäß Infektionsschutzgesetz (§ 34 Abs. 5 IfSG) dazu verpflichtet, einen Lausbefall zu melden. Durch die Läuse-Meldepflicht kann alles Nötige unternommen werden, um die weitere Verbreitung der Läuse im Kindergarten zu verhindern. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Kind bereits mit einem Läusemittel behandelt haben.

Pflichten der Einrichtung

Wird in einem Kindergarten ein Fall von Kopfläusen bekannt, ist die Leitung der Einrichtung verpflichtet, das Gesundheitsamt namentlich davon zu benachrichtigen (§34 Abs. 6 IfSG).

Nicht nur die Eltern, auch die Kita selbst sollte offen mit dem Befall umgehen, um eventuelle Missverständnisse zu verhindern und zur Vorgehensweise zu informieren. Das kann beispielsweise durch ein Aufklärungsgespräch und einen Aushang oder Hinweisschild in der Kita geschehen. Außerdem informiert die Einrichtung die Eltern der gleichen Gruppe und fordert sie zur Untersuchung auf. Nach Absprache der Eltern können auch die pädagogischen Kräfte die Untersuchung übernehmen.

Läuse im Kindergarten das Kind zuhause lassen?

Wenn bei Ihrem Kind noch kein Kopflausbefall vorliegt und Sie kein Risiko eingehen wollen, können Sie es natürlich ein paar Tage zuhause lassen. Generell ist dies jedoch nicht unbedingt notwendig.

Entdecken Sie Läuse auf dem Kinderkopf, kann der Kindergarten in der Regel bereits am folgenden Tag der Erstbehandlung wieder besucht werden. Bestätigen Sie der Einrichtung dafür schriftlich, dass Sie Ihr Kind gegen Läuse behandeln. Auch, dass Sie die geforderte Zweitbehandlung nach 8 bis 10 Tagen durchführen werden, sollte nicht fehlen.

Die Einrichtungen können selbst entscheiden, welche Bedingungen sie für die Wiederzulassung eines betroffenen Kindes stellen wollen. In den meisten Fällen genügt jedoch eine Bestätigung der Eltern über die angemessene Behandlung der Läuse. Kindergarten oder Tagespflege sind nach erfolgreicher Behandlung über die Durchführung der Therapie mündlich oder schriftlich zu informieren.

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2Hedrin® Once Spray Gel wirkt bei richtiger Anwendung, mit entsprechender Dosierung und gleichmäßiger Verteilung im Haar oft schon innerhalb einer Anwendung. Eine intensive Nachuntersuchung und gründliches Durchkämmen der Haare mit einem Läusekamm muss am Tag nach der Behandlung erfolgen, um die Wirksamkeit dieser Behandlung zu überprüfen. Wenn lebende Läuse entdeckt werden, muss die Behandlung nochmals durchgeführt werden